Eine tragende Säule meiner Kompetenzen ist das Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Ich vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte und biete fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.
- Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
- Restrukturierung und Betriebsänderung
- Optimierung von Arbeitsbedingungen
- Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen
- Rechte Schwerbehinderter im Betrieb
- Personelle Einzelmaßnahmen